Donnerstag, 16. Januar 2014

Das Fahrrad auf der Dachterrasse

In einem Haus gibt es eine Dachterrasse, zugänglich vom Treppenhaus aus. Die Mieter wohnen alle höher als der Dachterrassenzugang, so liegt sie günstig, wenn man mal schnell seine Einkaufstasche bunkern will, aber zu faul ist, weiter hoch in seine Wohnung zu gehen wenn man dann eh gleich wieder los müsste. Desweiteren wurde auf der Dachterrasse schon gegrillt, gechillt, gepflanzt und verschanzt.
Ein Mieter stellt sein teures Fahrrad dort ab, damit er es von seiner Wohnung aus im Blicke hat, obwohl es vor dem Haus einen Fahrradständer gibt, der immer belegt ist, und einen Kellerraum für Fahrräder, aus dem schon mehrfach Räder verschwunden sind.
Da kam der Vermieter und fragte, wem den dieses Fahrrad auf der Dachterrasse gehörte. Der Besitzer des Fahrrades outete sich als derselbe. Sohin wurde er vom Vermieter belehrt, dass das Rad dorthin nicht gehörte. Die Verteidigung des Mieters auf das Diebstahlsrisiko im Fahrradkeller angesichts des Wertes des Fahrrades zu groß sei, ließ der Vermieter nicht gelten; auch, weil er diesen Mieter nicht mag.
So ging er her und baute nun eine neue Tür ein, nicht mit undurchsichtigem Drahtglas, sondern schön durchsichtig und sperrte zu.
Den Schlüssel hat nur er und sein unbeliebter Mieter kann nun jeden Tag sein Fahrrad anschauen, wie es nicht geklaut wird und läuft nun halt immer zu Fuß. Kein Mieter kann nun mehr auf die Dachterrasse, hat aber das stets ausgesperrte Rad als mahnendes Exempel der Hoheit des Vermieters vor Augen, der mit seinen Dachterrassen macht, was er will.

2 Kommentare:

  1. Das ist so typisch deutsch! Machtdemonstration, sei sie noch so unnütz! -.- kann man dagegen nicht klagen? die Terasse gehört doch mit zur Mietsache oder nicht? der Vermieter muss doch gewährleisten, dass das Fahrrad sicher verwahrt werden kann. Es gibt doch diese Fahrradboxen - kann man den Vermieter nicht dazu verpflichten dann so eine Fahrradbox bereitzustellen? Ich reg mich hier schon wieder auf über die Kleinkariertheit mancher Mitbürger!

    Gruß, Hanno

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  2. es gibt ja diesen Fahrradkeller, der aber nicht zum Abschließen ist. Somit ist der Vermieter fein raus. Es könnte sicherlich was gehen von wegen Gewohnheitsrecht, weil die Dachterrasse immer offen war, aber mir persönlich ist es wichtiger als die Dachterrasse, dass ich mit dem Vermieter möglichst wenig zu tun hab. Auf englisch heißt der Vermieter landlord, und so gebahrt er sich auch. Muß man mit Humor nehmen.

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